DJV klärt für Jäger offene Fragen zum Verpackungsgesetz
Das neue Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, bringt auch für einige Jäger neue Pflichten mit sich. Aktuell besteht noch erhebliche Unsicherheit darüber, wer von dem Gesetz betroffen ist. Nach einer vorläufigen Einschätzung dürften viele Jäger, die Wildbret verpackt, etwa vakuumiert, verkaufen, nicht in den Anwendungsbereich fallen, da sie nicht "gewerbsmäßig" handeln. Der DJV hat einen Verpackungsrechtsexperten beauftragt, hierzu ein belastbares Gutachten zu erstellen. Das Gutachten wird voraussichtlich Ende November vorliegen. Bis dahin sollten Jäger mit der Registrierung beim Verpackungsregister noch abwarten. Der DJV hat unterdessen ein erstes Frage-Antwort-Papier zum Thema veröffentlicht (Update: Das Frage-Antwortpapier wurde im Dezember 2018 aktualisiert). Es wird ergänzt, wenn die noch offenen rechtlichen Einzelheiten geklärt sind.
Das Verpackungsgesetz löst zum 1. Januar 2019 die bislang geltende Verpackungsverordnung ab. Neu ist unter anderem eine Registrierungspflicht für Hersteller von verpackten Produkten. Diese müssen sich, wie bisher, an einem "dualen System" zur Entsorgung der Verpackung beteiligen. Die Regelung gilt jedoch nur für das "gewerbsmäßige" Inverkehrbringen. Unter welchen Umständen auch Jäger davon betroffen sind, ist noch Gegenstand einer juristischen Prüfung.