Frage-und-Antwort-Papier zum neuen Verpackungsgesetz
Wie läuft die Registrierung ab? Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?
Die Registrierung erfolgt online unter www.verpackungsregister.org. Die Registrierung selbst ist kostenlos.
Bei der Registrierung (oder im Anschluss) muss auch angegeben werden, an welchem Dualen System sich der "Hersteller" beteiligt. Die Registrierung selbst ist nicht sehr aufwendig. Zur Registrierung gehören insbesondere die Angabe von Name und Anschrift, Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID (jeweils sofern vorhanden) oder die eigene Steuernummer sowie die verwendeten Markennamen. Bei der Registrierung muss auch angegeben werden, ob "systembeteiligungspflichtige" Verpackungen verwendet werden. Das sind alle Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Also nicht z.B. Transportverpackungen, aber auch die vorlizenzierten oder "vorbeteiligten" Serviceverpackungen. Wer nur solche Verpackungen verwendet, kann dies bei der Registrierung auch angegeben.
Kostenpflichtig ist aber die Lizenzierung der Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden. Hierfür besteht (wenn es sich um "gewerbsmäßiges" Inverkehrbringen handelt) die Pflicht, sich an einem "Dualen System" zu beteiligen und darüber die Verpackungen zu lizenzieren (es gibt mehrere Anbieter, eine Auflistung findet sich hier). Mit dieser Verpackungslizenzierung werden die Kosten der Entsorgung (über die "gelbe Tonne") abgedeckt. Die Anbieter bieten für Kleinmengen in der Regel einen jährlichen Pauschalpreis an, der meist ab etwa 30 Euro beginnt. Für sehr geringe Mengen kann es aber auch günstigere Angebote geben (ab etwa 10 Euro pro Jahr).
Ich bin schon als Lebensmittelunternehmer registriert. Reicht das aus?
Die Registrierung als Lebensmittelunternehmer (bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde, z.B. Veterinäramt) hat mit der Registrierung beim Verpackungsregister nichts zu tun.
Die Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer besteht nach der EG-Verordnung 852/2004. Die Vorschriften werden in den Bundesländern unterschiedlich angewandt. In der Regel ist eine Registrierung erst erforderlich, wenn das Wild zerwirkt, aber nicht, wenn es in der Decke an Endverbraucher abgegeben wird. In einigen Bundesländern wird eine Registrierung aber für jede Form der Abgabe verlangt, auch bei der Abgabe in der Decke. Bitte informieren Sie sich über die für Sie geltenden Bestimmungen: In jedem Fall sind die Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts einzuhalten. Dabei gibt es im Einzelnen eine unterschiedliche Handhabung der Bestimmungen durch die Behörden der Bundesländer.