Jagd mit Schalldämpfer in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt
30. März 2017 (dpa/DJV) Schwerin
Die Regelung betrifft jedoch nur Jagdausübungsberechtigte und Inhaber eines entgeltlichen Begehungsscheins. (Die Jagdmöglichkeit des Beantragenden muss also in den gültigen Jagdschein eingetragen sein.)
Schalldämpfer mindern den Mündungsknall, indem sie die an der Mündung plötzlich austretenden Gase nur nach und nach entweichen lassen. Der Überschallknall des Geschosses werde davon nicht berührt, betonte das Ministerium. Der Schuss bleibe für die Umgebung laut und weithin hörbar.