Reh, Hirsch und Co. sind im Winter zumeist nicht auf menschliche Hilfe angewiesen. Lebensmittelreste können sie krank machen und sogar zum Tod führen. DJV gibt Verhaltenstipps.

Mit Christstollen und heißem Punsch vorm Kamin sitzen? Darauf sind heimische Wildtiere nicht angewiesen, auch wenn in Deutschland gerade Minusgrade herrschen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) warnt: Unsachgemäße Fütterung kann erheblichen Schaden anrichten. Gewürzte Lebensmittel jeglicher Art können schwere Koliken auslösen und sogar zum Tod führen. Vor allem Pflanzenfresser reagieren sehr empfindlich, sie fasten im Winter und schalten auf Sparflamme. Um den Energiebedarf gering zu halten, bewegen sie sich möglichst wenig und reduzieren sogar die Körpertemperatur. "Wildtiere brauchen im Winter Ruhe und keine Kuchenreste." sagt DJV-Präsidiumsmitglied Detlef Zacharias.

Jäger füttern Pflanzenfresser wie Rehe oder Hirsche nur, wenn die Behörde bei ganz speziellen Witterungsverhältnissen eine Notzeit ausruft. Artgerechtes Futter ist beispielsweise Heu. Anpassungsfähige Allesfresser wie Wildschwein, Fuchs oder Waschbär finden selbst im Winter ausreichend natürliche Nahrung. Essensreste hingegen locken die Tiere in menschliche Siedlungen, wo sie in Haus und Garten Schäden verursachen oder an verdorbenen Lebensmitteln erkranken können. Deshalb sollten Rest- und Biomüll für Wildtiere unzugänglich sein.

Für den Umgang mit Wildtieren im heimischen Garten hat der DJV die Broschüre "Wildtiere in der Stadt" herausgegeben. Sie kann kostenfrei als PDF heruntergeladen oder im DJV-Shop bestellt werden.

Im Alleingang erklärt das BMEL das Ende der deutschen Mitgliedschaft im CIC. Begründet wird der Austritt mit der Kritik des CIC an der Haltung des Ministeriums zur Einfuhr von Jagdtrophäen. CIC in Deutschland und DJV warnen vor den negativen Effekten auf Artenvielfalt, Wildtiere und Menschen und fordern einen Dialog.

Nach 35 Jahren beendet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter Cem Özdemir, Bündnis 90/Die Grünen, die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland im Internationalen Jagdrat (CIC). Eine Abstimmung mit den Koalitionspartnern FDP und SPD ist nicht erfolgt. Das Kündigungsschreiben enthält keine inhaltlichen Gründe. In einem zweiten Schreiben des Bundeslandwirtschaftsministeriums, das dem CIC in Deutschland und dem DJV vorliegt, wird das Ende der deutschen Mitgliedschaft allerdings wie folgt begründet: Die nachhaltige, regulierte Bejagung von „geschützten Arten“ widerspräche „der grundsätzlichen politischen Ausrichtung der Bundesregierung“, so das Ministerium. Der Internationale Jagdrat (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) protestieren gegen diesen Alleingang und fordern die Bundesregierung erneut auf, die vielfältigen Dialog-Angebote zur Auslandsjagd auf internationaler Ebene wahrzunehmen und ihre Verbotspolitik zu überdenken. Gut geregelte und überwachte Jagdsysteme sind unersetzlich im internationalen Artenschutz und sichern die Existenz von Millionen Menschen.

In dem zweiten Schreiben wird der Austritt außerdem mit der Arbeit des CIC auf europäischer Ebene begründet. Die Kritik des CIC an Vorhaben in Belgien, Großbritannien und Deutschland, Importe von Jagdtrophäen weiter zu erschweren, könne das BMEL nicht mittragen. Allerdings hat sich bisher kein Vertreter der Bundesregierung ein Bild von der tatsächlichen Lage in Afrika oder Asien gemacht. CIC und DJV haben mehrfach versucht, Gespräche mit betroffenen Regierungen, Vertretern der Lokalbevölkerung oder wissenschaftlichen Experten zu vermitteln. Die grün geführten Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft haben CIC-Mitgliedsstaaten wie Namibia bisher über geplante Einschränkungen der Auslandsjagd nicht informiert. Die Einführung von Importverboten ohne vorherige Konsultation der betroffenen Staaten und ihrer Bevölkerung sehen diese als unzulässige Einmischung des Globalen Norden in ihre Rechte an und als eine neue Form des Kolonialismus.

Seit Jahren klären CIC und DJV politisch und medial darüber auf, welche negativen Effekte es hat, Importe von Jagdtrophäen zu erschweren oder zu verbieten: massive Einkommensverluste einer oft sehr armen Landbevölkerung, Gefährdung der Ernährungssicherheit von Menschen und Verlust von Millionen Quadratkilometern an Wildlebensräumen in Afrika, Asien und Nord- und Südamerika. Jagdeinnahmen sorgen für Schutz und Erhalt dieser Lebensräume. Sie werden auch gegen Wilderei und für die Finanzierung von Nationalparken eingesetzt. Mittel- oder langfristig wirksame Alternativen existieren hierzu nicht, wie auch die Weltnaturschutzunion (IUCN) in einer Broschüre feststellt.

Der telefonische Service gilt für Mitglieder der 15 Landesjagdverbände. Ein gedruckter Leitfaden enthält Informationen, Mustervorlagen und gesetzliche Länderregelungen. Zahlreiche Jägerprojekte können durch Schenkung oder Vermächtnis unterstützt werden.

Mitglieder der Landesjagdverbände unter dem Dach des Deutschen Jagdverbands (DJV) erhalten auf Anfrage eine kostenfreie telefonische Erstberatung durch den auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt Andreas Alfred Brandt. Ausführliche Informationen zum Thema bietet der Erbrechtsleitfaden „Nach dem letzten Halali“.  Enthalten sind beispielsweise Mustertexte für eine Erbeinsetzung, Vermächtnisregelungen sowie Vollmachten und Informationen, die für das Vererben von Waffen wichtig sind. Auch der Umgang mit Pachtverträgen im Todesfall ist Thema.

Die rund 30 Seiten starke Broschüre „Ihr Beitrag für Wild, Jagd und Natur“  stellt verschiedene Projekte von DJV und 15 Landesjagdverbänden vor, die Jägerinnen und Jäger durch Schenkungen und Vermächtnisse unterstützen können. Die Projekte sind vielfältig: etwa die Deutsche Wildtierrettung e. V., die Naturlandgesellschaft des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg, das brandenburgische Schreiadlerprojekt, ProNatur Schleswig-Holstein oder die Stiftung Lebensraum Thüringen. Der DJV bittet als Dachverband um Unterstützung für seine Bildungsinitiative "Lernort Natur".

Die Unterlagen können kostenfrei per E-Mail unter erbschaft@jagdverband.de angefordert werden. Telefonische Auskunft bietet DJV-Ansprechpartner Jürgen Semmelsberger. 

DJV begrüßt Resolution: EU-Kommission muss Mehrheitsbeschluss berücksichtigen. Eine Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf ist notwendig. Bundesregierung muss das "regional differenzierte Bestandsmanagement" möglich machen.

Das Europäische Parlament hat in der vergangenen Woche die EU-Kommission in einer Resolution aufgefordert, die Wolfsstrategie neu zu bewerten und die ansteigenden Bestände zu berücksichtigen. Demnach soll unter anderem umgehend ein Verfahren in Gang gesetzt werden, das zum Ziel hat, den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie herabzustufen – von "streng geschützt" auf "geschützt". Ziel ist es, den Wolf stärker zu regulieren, da er nicht mehr vom Aussterben bedroht ist. Die Resolution ist nicht bindend, der Deutsche Jagdverband (DJV) wertet sie allerdings als richtungsweisend. Die aktuell veröffentlichten Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz belegen, dass die Wolfsbestände in Deutschland weiter anwachsen – und damit auch die Risse von Schafen, Pferden und Kühen. "Die EU-Kommission muss jetzt entsprechend handeln und den Mehrheitsbeschluss der gewählten Vertreter aus den Mitgliedstaaten berücksichtigen", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Die Resolution zielt unter anderem auf eine wirksame Unterstützung der Weidetierhaltung ab. Sie fordert auch eine Überarbeitung des Schutzstatus des Wolfes in Europa. Einen Änderungsantrag, die Jagd als Managementinstrument unter den Ausnahmen nach Artikel 16 der europäischen Naturschutzrichtlinie zu verbieten, wurde erfreulicherweise abgelehnt.

Der DJV fordert die Bundesregierung auf, das Signal aufzunehmen und die Weichen für ein "regional differenziertes Bestandsmanagement" jetzt zu stellen, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Der DJV weist darauf hin, dass dies schon jetzt europarechtskonform möglich ist und fordert darüber hinaus eine Herabstufung des vor 30 Jahren festgelegten Schutzstatus für den Wolf. Dieser muss sich an den seither dramatisch angewachsenen Beständen orientieren. Nach Angaben der Weltnaturschutzunion IUCN gilt der Wolf in Europa heute mit rund 19.000 Tieren als ungefährdet. Laut DJV braucht Deutschland eine wildökologische Raumplanung für den Wolf. Rudel dürfen sich im urbanen Bereich, entlang von Deichen oder im alpinen Bereich nicht ansiedeln. Sollten Sorgen und Ängste der betroffenen Bevölkerung weiter ignoriert werden, geht die Akzeptanz für den Wolf weiter verloren. Bereits heute leben beispielsweise in Brandenburg – dem Bundesland mit den meisten Rudeln – mehr Wölfe als im 18-mal größeren Schweden.

Über ein Jahr lang hat der europäische Dachverband der Jäger, FACE, den Entscheidungsprozess begleitet. Mit Erfolg. Ziel ist es nun, bei der Europäischen Kommission eine Änderung der Anhänge der Habitat-Richtlinie zu erreichen.

Aktuelle Monitoringdaten: In 44 Prozent der Jagdreviere kommt das invasive Nagetier vor – eine Verdopplung seit 2015. Schwerpunkte liegen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. DJV fordert Bekenntnis der Politik zur Fangjagd für invasive Arten.

Die invasive Art Nutria breitet sich weiter in Deutschland aus. Von 2015 bis 2021 hat sich der Anteil der Jagdreviere in Deutschland mit Vorkommen mehr als verdoppelt – von 20 auf 44 Prozent. Besonders weit verbreitet ist die Nutria inzwischen in Nordrhein-Westfalen: Waren es 2015 ein Drittel Jagdbezirke mit Vorkommen, meldeten 2021 knapp zwei Drittel das südamerikanische Nagetier. Die Daten aus dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) jetzt gemeinsam mit Wissenschaftlern ausgewertet. Grundlage ist die flächendeckende Erfassung, an der sich 2021 fast 22.000 Revierinhaberinnen und Revierinhaber über die Wildtiererfassungsprogramme der Länder beteiligt haben. Das entspricht 35 Prozent der Jagdbezirksfläche Deutschlands. Werte aus Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein lagen nicht oder nur teilweise vor.

Die Nutria kommt auch in Städten vor

Einen weiteren Verbreitungsschwerpunkt hat die Nutria in Niedersachsen mit 58 Prozent. Das entspricht einer Verdopplung gegenüber 2015. Die Nutria fühlt sich auch in urbanen Bereichen mit Wasserflächen wohl. In Bremen sind beispielsweise 89 Prozent der Jagdbezirke besetzt, in Hamburg 77 Prozent. Laut Monitoringdaten der Landesjagdverbände ist die Nutria inzwischen in allen Bundesländern vertreten – insbesondere entlang Ems, Weser, Elbe und gebietsweise am Rhein.

Fangjagd ist wichtig für Eindämmung der invasiven Art

Jägerinnen und Jäger leisten in Deutschland einen wichtigen Beitrag für den Deich- und Artenschutz, indem sie die Nutria überwachen und bejagen. Die Auswertung der aktuellen WILD-Daten zeigt: Die Jagd mit Lebendfallen ist bedeutend – ihr Anteil liegt bei 44 Prozent. Der DJV fordert deshalb ein klares Bekenntnis der Politik zum Einsatz von Fallen für das Management invasiver Arten. Der DJV hat gängige Fallen in Deutschland erfolgreich nach strengen internationalen Standards für eine humane Fangjagd (AIHTS) testen lassen. In der Jagdsaison 2020/21 (1.April bis 31. März) haben Jägerinnen und Jäger in Deutschland 101.500 Nutrias erbeutet. Das sind 57-mal mehr Tiere als 20 Jahre zuvor. In diesem Zeitraum hat die Nutria in vielen Bundesländern eine Jagdzeit bekommen. Die Nutria breitet sich in Deutschland vor allem aus, weil die Winter milder sind und die Tiere gefüttert werden. Sie beschädigt Wasserschutzdämme durch unterirdische Gänge und vernichtet durch Fraß ganze Schilfgürtel – Lebensraum vieler seltener Arten. 

DJV unterstützt Forschung für tierschutzgerechte Jagd

Das Nagetier aus Südamerika gehört zu den hundert weltweit besonders problematischen invasiven Arten. Betroffene Staaten sind verpflichtet, die Nutria einzudämmen und zu überwachen. Der DJV fördert derzeit ein länderübergreifendes Forschungsprojekt zur Nutria in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. Ziel ist es unter anderem, künftig über DNA-Analyse ihr Vorkommen in Gewässern nachzuweisen. Getestet werden zudem moderne Lebendfallen, die über Tiererkennungssoftware gezielt Nutrias fangen sollen.

 

Jägerinnen und Jäger gedenken am 3. November landesweit ihrem Schutzpatron. Er gilt als Begründer der Waidgerechtigkeit, die heute noch wichtiger Bestandteil der Jagd ist. Dem Tier-, Arten- und Naturschutz ist die Jägerschaft gesetzlich verpflichtet.

Am 3. November feiern Jägerinnen und Jäger den Hubertustag in Gedenken an den Schutzheiligen für Jäger, Hunde, Natur und Umwelt. Hubertus von Lüttich lebte im 7. Jahrhundert und war zunächst kein gutes Vorbild: Nach dem Tod seiner Frau soll er Gott und der Welt entsagt und die Jagd in den Wäldern der Ardennen wild und rücksichtslos ausgeübt haben. Als er an einem Feiertag einen Hirsch in die Enge getrieben hatte, entflammte plötzlich ein Kreuz zwischen dessen Geweihstangen. Hubertus fiel ehrfürchtig auf die Knie und gelobte Besserung. Die Legende mahnt Jägerinnen und Jäger, achtsam und respektvoll mit Wildtieren und Natur umzugehen. Diese Grundhaltung ist eng verknüpft mit dem heutigen Verständnis von Waidgerechtigkeit. Sie umschließt Tier- und Umweltschutz sowie Respekt gegenüber Mitmenschen.

Jägerinnen und Jäger sind verpflichtet, Tieren vermeidbare Schmerzen zu ersparen. Ein  nachhaltiger Umgang mit der Natur gehört ebenso zur Waidgerechtigkeit wie ein umsichtiges Verhalten gegenüber anderen Jägern und der Bevölkerung. Für Jäger ist Waidgerechtigkeit oberstes Gebot, das auch in Jagdgesetzen Niederschlag findet. Wer dagegen verstößt, hat den Sinn der Jagd nicht verstanden und muss mit strengen Strafen rechnen. Das kann bis zum Entzug des Jagdscheines führen. Bevor sie diesen überhaupt bekommen, müssen Jägerinnen und Jäger in Deutschland durchschnittlich 150 Stunden büffeln und eine umfangreiche staatliche Prüfung ablegen.

Jägerinnen und Jäger leben Waidgerechtigkeit tagtäglich. Sie verbringen zum Beispiel 40 Stunden pro Woche im Revier und investieren aus eigener Tasche jährlich 130 Millionen Euro für Biotoppflege und Artenschutz. Hinzu kommen knapp 330 Millionen Euro für die Prävention von Wildschäden in Wald und Feld. Bei Wildunfällen sind sie erste Ansprechpartner und suchen mit ihren Hunden verletzte Tiere.

In der neuen DJV-Rezeptbroschüre gibt es auf 32 Seiten Rezepte, Tipps und Hintergrundinfos für hausgemachte Wurst-Spezialitäten. Das achte Heft der Kampagne "Wild auf Wild" ist ab sofort im DJV-Shop erhältlich. Mehr als 420.000 Exemplare wurden bisher insgesamt bestellt.

Die eigene Wildbratwurst herstellen: Welche Rezepte sich für den Einstieg ins wilde Wursten anbieten und welche Grundausstattung es dafür braucht, erklärt der Deutsche Jagdverband (DJV) in der neuen Broschüre "Wildes Wursten – Rezepte, Tipps und Zubehör". Es ist die inzwischen achte Ausgabe in der erfolgreichen Reihe "Wild auf Wild". Insgesamt wurden seit 2017 bereits mehr als 420.000 Exemplare bestellt – trotz Corona-Einschränkungen für Veranstaltungen.

Von mediterraner Wildbratwurst über Sülzwurst bis hin zur Wildschwein-Weißwurst, in der Broschüre werden acht ansprechende Rezepte ausführlich vorgestellt. Auf insgesamt 32 Seiten im DIN-A5-Format gibt es zudem praktische Tipps für den Einstieg ins wilde Wursten – etwa zu unterschiedlichen Därmen sowie Räuchern, Pökeln oder Brühen.

Alle Ausgaben der Reihe "Wild auf Wild" sind als Printversion im DJV-Shop erhältlich. Online-Versionen zum kostenlosen Herunterladen in geringer Auflösung gibt es hier.

Teil der Kampagne "Wild auf Wild" ist die gleichnamige Internetseite. Dort gibt es eine Postleitzahl-Suche für Jäger und Metzgereien, die Wildbret aus heimischen Revieren anbieten. Zudem warten dort 400 weitere Rezeptideen und Tipps rund um Wildbret.

Auswertung des Tierfund-Katasters zeigt: Wildschwein und Damhirsch kollidieren im Herbst besonders oft mit Autos. Zeit von 6 bis 9 Uhr morgens besonders risikoreich. DJV gibt Tipps für den Ernstfall.

Im Herbst steigt das Risiko von Wildunfällen merklich an – gefährlich für Tier und Mensch gleichermaßen. Zwei Arten kommen besonders oft im Herbst unter die Räder: Wildschwein und Damhirsch. Bundesweit gesehen melden Verkehrsteilnehmer 40 Prozent aller Unfälle mit Wildschweinen an das Tierfund-Kataster im Zeitraum Oktober bis Dezember. Wildschweine sind derzeit in Familienverbänden – den Rotten – verstärkt auf Futtersuche und fressen sich Winterspeck an. Etwa ein Drittel aller Kollisionen mit Damwild passieren im Oktober und November. Die mittelgroße Hirschart hat jetzt Paarungszeit und ist besonders viel unterwegs. Verbreitungsschwerpunkt des Damwilds sind der Norden und Osten Deutschlands. Wissenschaftler der Universität Kiel haben rund 17.000 Datensätze im Auftrag des Deutschen Jagdverbands (DJV) ausgewertet.

Morgendämmerung im Herbst besonders gefährlich

Der DJV appelliert an Autofahrer, besonders in der Dämmerung vorsichtig zu fahren – dann sind besonders viele Tiere unterwegs. Die anstehende Zeitumstellung erhöht deshalb das Wildunfallrisiko: Von einem Tag auf den anderen findet der Berufsverkehr wieder in der Dämmerung statt. Laut Auswertung der Daten aus dem Tierfund-Kataster ist die Zeit zwischen 6 und 9 Uhr morgens im Herbst besonders unfallträchtig. Der Großteil der Wildunfälle wird auf Land- und Bundesstraßen gemeldet.

Wenn der Hirsch zum Nilpferd wird

Große Säugetiere können schwere Unfälle verursachen. Der Zusammenstoß mit einem rund 70 Kilogramm schweren Damhirsch bei Tempo 60 hat in etwa den Effekt, als würde sich ein zweieinhalb Tonnen schweres Nilpferd auf die Motorhaube setzen. Ein 100 Kilogramm schweres Wildschwein entspricht bereits einem dreieinhalb Tonnen schweren Nashorn.

DJV bestärkt seine Kritik an der Pflichtmitgliedschaft. Jagdverbände stehen schon in den Startlöchern für die nächste Sozialwahl 2023.

Das Bundessozialgericht hat gestern eine Klage des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) gegen die Sozialwahl 2017 abgewiesen. Bei der Wahl waren die Verbände zwar mit einem Vertreter in die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eingezogen. Aber im Vorfeld hatte es massive Unregelmäßigkeiten gegeben und den Jagdverbänden (und vor allem ihren Wählern) waren deutliche Hürden in den Weg gelegt worden. Trotzdem sah das Bundessozialgericht darin keine unzulässige Benachteiligung. Es hat auch bestätigt, dass die Jagdverbände keine Organisationen sind, die bei der Wahl automatisch vorschlagsberechtigt sind, wie dies unter anderem auf Bauernverbände zutrifft. Für Josef Schneider, Mitglied des DJV-Präsidiums passt dies ins Bild von der gesetzlichen Unfallversicherung im landwirtschaftlichen Bereich: "Die Jagd passt dort nicht herein, und das scheint gewollt zu sein. Beiträge werden immer gern genommen, aber Mitsprache ist unerwünscht." Die Jagdverbände kritisieren seit Jahren die Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Durch die Vertretung in den Selbstverwaltungsgremien seit der Sozialwahl 2017 habe sich aber zumindest die Transparenz und die Möglichkeit der Beteiligung verbessert, bestätigt Schneider.

Allen Widrigkeiten zum Trotz haben die Jagdverbände bereits die nächsten Sozialwahlen im kommenden Frühjahr im Blick: Auch im Mai 2023 wollen sie wieder mit einer gemeinsamen Liste antreten. Die Vorbereitungen haben begonnen – nach dem ungünstigen Urteil des Bundessozialgerichts müssen sie für die Jägerliste nun bis November 300 Unterschriften von Wahlberechtigten (d.h. vor allem von Revierinhabern und deren Ehepartnern) sammeln, um zur Wahl zugelassen zu werden. Nähere Informationen gibt es unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023.

DJV und BJV wollen Interessen der Jäger vertreten. 300 Unterschriften von Wahlberechtigten sind vorab notwendig. Liste gibt es bei den Landesjagdverbänden.

Im Mai 2023 finden bundesweit wieder die Sozialwahlen zu den Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung statt. Nach 2017 will der Deutsche Jagdverband (DJV) erneut gemeinsam mit dem Bayerischen Jagdverband (BJV) antreten, um die Interessen der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besser zur Sprache zu bringen.

Bundesweit müssen mindestens 300 sogenannte Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden, damit die Liste der Verbände zur Sozialwahl zugelassen wird. Jetzt hat die Sammlung der Unterschriften für die Jägerliste begonnen. Zur Unterschrift berechtigt sind alle Jagdrevierinhaber – und deren Ehepartner –, die Beiträge an die SVLFG entrichten. Wichtig: Im Revier dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten arbeiten.

Der DJV bedauert, dass das Verfahren schon für die Unterstützung der Liste sehr kompliziert ist: Unterstützer müssen ihre Wahlberechtigung nämlich nachweisen und dazu Unterlagen übersenden. Das Verfahren ist unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 näher erläutert. Dort informiert der DJV auch laufend zur Wahl im kommenden Jahr und den jeweils aktuellen Stand. Die Unterschriftenliste selbst gibt es auf Anfrage bei den Geschäftsstellen der Landesjagdverbände. Bis Ende des Oktober sollten die Unterstützerunterschriften eingeschickt werden, damit die Liste fristgerecht im November beim Wahlausschuss der SVLFG eingereicht werden kann.

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