Kein Verbandsklagerecht für PETA in Baden-Württemberg
3.4.2020, Stuttgart/Berlin, LJV BaWü/DJV
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat entschieden, dass PETA keine verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation ist. Begründet wird das Urteil mit der geringen Anzahl ordentlicher Mitglieder im Verhältnis zum Vorstand der Organisation. Zudem sei es für Interessierte unzumutbar erschwert, stimmberechtigtes Mitglied in der Organisation zu werden um auf die Verbandspolitik Einfluss nehmen zu können.
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