Hundearbeit im Wolfsgebiet
Der DJV hat eine aktualisierte Version der Broschüre "Hundearbeit im Wolfsgebiet: Leitfaden für Jagdleiter und Hundeführer" veröffentlicht. Dieses mit zahlreichen Illustrationen versehene Faltblatt gibt Hinweise zu Planung und Durchführung einer Jagd oder Nachsuche. Besonders wichtig: In der Paarungszeit von Januar bis März empfiehlt es sich, Hunde im Wolfsgebiet an der Leine zu lassen. Um ein Aufeinandertreffen mit dem Wolf während einer Bewegungsjagd zu minimieren, sollten Jagdhunde erst 30 Minuten nach Beginn des Treibens geschnallt werden.
Der DJV weist darauf hin, den Jagdhund niemals für das Anzeigen von Wolfsspuren zu loben, eine positive Verknüpfung wäre fatal. Falls es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu einem Unfall kommt, ist erster Ansprechpartner die Behörde. Nicht alle Bundesländer kommen allerdings für Übergriffe durch Wölfe und daraus resultierende Schäden auf. Betroffene sind aufgerufen, Schadensfälle auch der Jägerschaft oder dem Jagdgebrauchshundverband zu melden.
Die Online-Version gibt es unter www.jagdverband.de/content/publikationen.