(Quelle: Kauer/DJV)

Protest gegen Landesjagdgesetz erreicht Ministerpräsidentin Kraft

22. Oktober 2014 (ljv nrw) Düsseldorf

Landesjagdverband und seine Partner wollen mit Regierungschefin über Grünen-Verbotspolitik reden

Ralph Müller-Schallenberg (Präsident des LJV Nordrhein-Westfalen)
Ralph Müller-Schallenberg (Präsident des LJV Nordrhein-Westfalen) (Quelle: Grimm/DJV)

Der Landesjagdverband und seine Partner im ländlichen Raum machen weiter Druck gegen den von Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis90/Die Grünen) stammenden Entwurf für ein neues NRW-Jagdgesetz. Die Verbände mit insgesamt 500.000 Mitgliedern wollen jetzt mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sprechen. „Die bisherigen Reaktionen auf den Gesetzentwurf sollten den Regierenden ein Alarmsignal sein. Die ungerechtfertigten Verbote und unfairen Vorschriften sind nicht akzeptabel und dürfen nicht ins Gesetzblatt kommen“, sagte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg am Dienstagabend, 21. Oktober, in Wesel.

In der Niederrheinhalle hatten sich über 2.500 Jäger und Landleute versammelt, um dem Gesetzentwurf den Marsch zu blasen. Auf Regionalkonferenzen in den Regierungsbezirken Köln und Münster hatten zuvor schon mehr als 4.000 gegen den Remmel-Entwurf protestiert. Weitere Veranstaltungen sind am 28. Oktober in Werl und am 18. November in Bielefeld geplant. In der vergangenen Woche erhielt Hannelore Kraft Post von der Protestfront. In dem Verbändeschreiben an die Regierungschefin wird begrüßt, dass die SPD die Bedenken gegen den Gesetzentwurf in erheblichem Ausmaß teilt und Änderungsbedarf gegenüber ihrem kleineren Koalitionspartner sieht.

„Wir möchten jetzt mit der Ministerpräsidentin sprechen, damit es bald zu wesentlichen Änderungen kommt. Wir haben Frau Kraft auch klar zu verstehen gegeben, wie groß der Unmut bereits ist, weil von dem Gesetz nicht nur die Jägerschaft, sondern der ganze ländliche Raum betroffen ist“, sagte Müller-Schallenberg. Das Gespräch mit Ministerpräsidentin Kraft solle deshalb sinnvollerweise vor der Verabschiedung des zweiten Kabinettsentwurfes stattfinden, also bevor der Entwurf den Landtag als Gesetzgeber im November/Dezember erreicht.

Müller-Schallenberg: „Ein Gewinnerthema ist es für die Landesregierung nicht, was ihr der Herr Remmel und seine grüne Partei eingebrockt haben. Mit einem neuen Landesjagdgesetz gewinnt die nordrhein-westfälische Landesregierung keinen Blumentopf.“

Dies sind die 15 schlimmsten Knackpunkte im Gesetzentwurf:

1. Der geplante Eingriff in den Katalog der bejagbaren Arten und eine Reduzierung der Jagdzeiten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit, missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.

2. Die geplante weitergehende Aushöhlung des flächendeckenden Reviersystems begünstigt neben dem verfassungswidrigen Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit Wildschäden und Seuchenzüge.

3. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greift die Regelungskompetenz des Bundes an.

4. Das geplante Verbot der Baujagd und massive Einschränkungen bei der Fangjagd belasten die ohnehin gefährdeten Arten weiter.

5. Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen verhindert Wildtier- und Artenschutz.

6. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.

7. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.

8. Die beabsichtigte zwingende Mindestabschussplanfestsetzung bei Sika- und Muffelwild sowie die Herausnahme dieser Wildarten aus dem Schutzbereich der Verbreitungsgebiete hat die Ausrottung dieser Wildarten zur Folge.

9. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.

10. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.

11. Das geplante Jedermann-Aufnahmerecht bei krankem (verletztem) Federwild kann tierschutzwidrig sein, ist seuchenrechtlich problematisch und eröffnet bestimmten Tierschutzorganisationen ein neues Geschäftsfeld, ohne dass es dem Tierschutz nutzt.

12. Die geplante Gleichsetzung von Kleinvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.

13. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.

14.  Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte.

15. Die geplante Wiedereinführung der antiquierten Jagdsteuer ignoriert die bisherige absolute Vertragstreue der Jägerschaft seit deren Abschaffung und missachtet die Leistungen der Jäger für die Allgemeinheit.
 

Die nächsten LJV-Regionalkonferenzen in den NRW-Regierungsbezirken:

28.10. Regionalkonferenz Werl (Arnsberg)

18.11. Regionalkonferenz Bielefeld (Detmold)

10. 10. 2014, Münster/Berlin

Klare Worte auf der zweiten Regionalkonferenz in Münster

Für wieviel Unmut der rot-grüne Gesetzesentwurf bei den Jägern sorgt, haben gestern mehr als 2.500 Mitglieder des LJV NRW auf der zweiten Regionalkonferenz in Münster gezeigt.

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8. 10. 2014, Köln

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25. 9. 2014, Berlin

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