Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen
20.3.2024, Berlin/Hamburg, DJV/DWR
Bundesverkehrsministerium lässt Bestandsdrohnen ohne Zertifizierung des Herstellers weiterhin zu. Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird reduziert. Bundesregierung reagiert damit auf Forderungen von DJV und DWR.
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